Wie bereits in dem Artikel „Das Elend mit den fehlenden Daten“ dargestellt, wurden die Kirchenbücher im deutschsprachigen Raum flächendeckend „offiziell“ erst mit dem Erlass des Ehedekretes Tametsi vom 11. November 1563 während des Konzils von Trient eingeführt, wodurch zumindest Eheregister und in Folge Taufregister eingeführt wurden. Erst im Jahr 1614 wurden im Rituale Romanum Formulare für Sterbebücher und Firm-Matrikel entworfen und genaue Formulare für die Tauf- und Traumatrikel erstellt.
Doch es dauerte oft noch Jahrzehnte, bevor die Kirchenbücher auch überall konsequent geführt wurden, so dass vor Beginn des 1600 Jahrhunderts (also vor 1500 n. Chr.) im deutschsprachigen Raum Personendaten von „Normalos“ kaum zu finden sind.
Ironischer Weise waren es die Kriege und die Verschwendungssucht eines Adeligen (Johannes II., Herzog von Kleve und Graf in der Mark), die dazu geführt haben, dass die vermutlich frühesten auffindbaren Ahnen der Familie Bemberg vom Bemberghof Bauernschaft Elfringhausen gefunden werden konnte.
Im „Schafbock in Mark Anno 1486“ (Schatzbuch der Grafschaft Mark von 1486) sind im Amt von "Blankensteyne" (Blankenstein) bei der Bauerschaft "Elffrinkhuysen" (Elfringhausen) gleich 2 Bembergs (vermutlich Brüder) aufgeführt, die der neu eingeführten Steuerpflicht auf bäuerlichem Grundbesitz unterlagen.
Das Original des „Schafbock in Mark Anno 1486“ wird im NRW-Landesarchiv, Abteilung Westfalen, Münster, aufbewahrt und ist die älteste Steuerliste über den bäuerlichen Grundbesitz in weiten Teilen der ehemaligen Grafschaft Mark.
Das Schatzbuch der Grafschaft Mark von 1486 wurde durch A. Meister in dessen Buch „Ausgewählte Quellen und Tabellen zur Wirtschaftsgeschichte der Grafschaft Mark“ aufgenommen, beschrieben und erklärt. Das 1909 durch den Verlag Ruhfus in Dortmund herausgegebene Buch ist heute als digitalisiertes Buch in den Digitalen Sammlungen der Universitäts- und Landesbibliothek Münster (https://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/ ) verfügbar. Dieses PDF-Dokument steht gemäß der im Portal angegebenen Lizenz kostenfrei zur Verfügung.
Der (Steuer)-Schätzung wurde nicht die vorhandene Landmasse des jeweiligen Hofes, sondern ein geschätzter Geldwert des Grundbesitzes zugrunde gelegt.
Dabei galt folgender Maßstab:
Wert des Gutes (Hofes) |
Schatzungsanschlag |
200 Gulden |
6 Gulden (3%) |
100 Gulden |
4 Gulden (4%) |
75 Gulden |
3 Gulden (4%) |
50 Gulden |
2 Gulden (4 %) |
37 ½ Gulden |
1 ½ Gulden = 6 Oirt (4 %) |
25 Gulden |
1 Gulden (4 %) |
Mit dem niedrigsten Wert wurden die Kötter, Handwerker, Hirten und andere Dorfbewohner ohne bedeutenden Grundbesitz eingeschätzt.
Der oben abgebildete Auszug aus dem Schatzbuch der Grafschaft Mark von 1486 ist somit gleichzeitig die älteste Hofes-Liste und damit wohl auch die älteste Bevölkerungsliste der Bauerschaft Elfringhausen.
Die Bembergs im Schatzbuch der Grafschaft Mark von 1486
Da das Schatzbuch die „Grundsteuer“ je Gut/Hof angibt, bedeutet die Tatsache, dass zwei Bembergs als Grundbesitzer „op den Beemberge“ in der Bauerschaft Elfringhausen aufgeführt sind, dass schon zu dieser Zeit beide Bemberghöfe bestanden – also der höher gelegene Hof „Grote Bemberg“ und der tiefer gelegene Hof „Stumps Bemberg“.
Leider sind neben den Namen der Hofbesitzer keinerlei weitere Angaben zu den Personen gemacht. Zudem war der Ersteller der Schatzungsliste „hinreichend ungenau“ und hat beide „op den Beemberge“ verortet (was aufgrund der übersichtlichen Anzahl von 24 Höfen in der Bauernschaft Elfringhausen, wo somit jeder jeden kannte, verständlich ist, aber heute eine zweifelsfreie Zuordnung der Personen erschwert).
Die Übersetzung ( https://www.översetter.de) des plattdeutschen „Stump“ in Hochdeutsch ergibt „Stumpf“ und wurde benutzt im Sinne von „klein, gedrungen“!
Da der aufgeführte Rutger (Rüdiger) nur 2 Oirt zu entrichten hatte, war sein Hof somit lediglich 12 ½ Gulden wert. Dem gegenüber hatte Coen (Conrad) 2 Gulden zu zahlen, sein Hof wurde somit auf 50 Gulden geschätzt. Rutger dürfte somit dem Hof Stumpsbemberg, Coen dem Hof Großbemberg zuzuordnen sein.
Bei Anwendung der Schätzregeln des Artikels „Das Elend mit den fehlenden Daten“ ist die Zuordnung des Coen in der Genealogie Bemberg relativ einfach.
Der bisherige Spitzenahn der Genealogie Bemberg, Herman to deme Bembergh, wurde ca. 1485 geboren, also etwa zu der Zeit, als das Schatzbuch der Grafschaft Mark erstellt wurde. Da Coen als Hofsbesitzer im Schatzbuch genannt ist, ist er mit großer Wahrscheinlichkeit der Vater von Herman. Aufgrund des durchschnittlichen Heiratsalters um 1500 n. Chr. für Männer bei 27 Jahren lag, dürfte Coen bei Hermans Geburt mindestens ca. 28 Jahre alt gewesen sein – Coens Geburtsjahr dürfte somit zwischen 1450 und 1460 gelegen haben, aufgrund der durchschnittlichen Lebenserwartung in dieser Zeit von 55 – 60 Jahren wird sein Sterbejahr auf 1510 – 1520 geschätzt.
Er ist somit der Spitzenahn der Familie Bemberg vom Großbemberg.
Obwohl Rutgers Lebensdaten denen von Coen entsprechen dürften (* ca. 1450 – 1460, + ca. 1510 – 1520) ist die Einbindung Rutgers in die Genealogie Bemberg deutlich schwieriger.
Erst nach 1700 werden in den Kirchenbüchern in Hattingen und Langenberg Personendaten von Bembergs mit der Ergänzung „Stump“ aufgeführt (Conrad Hinrich Stumpsbemberg * 2. August 1745, + ca. 1800). Für Conrad Hinrichs Vater Johann Casper Stumpsbemberg (* ca. 1720, + 1780) sind die Lebensdaten ebenfalls nur geschätzt.
In dem Zeitraum zwischen Rutger und Johann Casper sind, anders als bei den Bembergs vom Großen Bemberg, bisher keinerlei Lebensdaten von Personen oder Informationen zu finden. Das heißt zwischen ca. 1500 und 1745, also für einen Zeitraum von fast 250 Jahren sind die Bembergs vom Stumpsbemberg „unbekannt“ oder schlicht falsch zugeordnet, weil die Eintragungen in den Kirchenbüchern (wie bereits im Schatzbuch) ebenfalls „hinreichend ungenau“ sind und nicht zwischen den Bembergs vom Groß Bemberg und den Bembergs vom Stumpsbemberg unterschieden haben – was es nun zu prüfen gilt.
Von daher ist Coen in der aktuellen „Genealogie Bemberg – Daten Juli 2021“ und in dem aktuellen Genealogiereport als Spitzenahn aufgenommen. Rutger wird folgen, sobald die notwendige Klärung erfolgt ist.
Der Schatzungs- bzw. Steuerbetrag war, um Härten zu vermeiden, in 2 Raten fällig. Die erste Hälfte war an Martini (11. November) 1486, die zweite genau 1 Jahr später fällig. Deshalb ist im Schatzbuch angegeben, welcher Betrag bereits bezahlt war und welcher noch aussteht.
Der Hinweis „nil habet“ bedeutet: zahlungsunfähig.
Der oben abgebildete Auszug aus dem Schatzbuch der Grafschaft Mark von 1486 ist somit gleichzeitig die älteste Hofes-Liste und damit wohl auch die älteste Bevölkerungsliste der Bauerschaft Elfringhausen.
Die Bembergs im Schatzbuch der Grafschaft Mark von 1486
Da das Schatzbuch die „Grundsteuer“ je Gut/Hof angibt, bedeutet die Tatsache, dass zwei Bembergs als Grundbesitzer „op den Beemberge“ in der Bauerschaft Elfringhausen aufgeführt sind, dass schon zu dieser Zeit beide Bemberghöfe bestanden – also der höher gelegene Hof „Grote Bemberg“ und der tiefer gelegene Hof „Stumps Bemberg“.
Leider sind neben den Namen der Hofbesitzer keinerlei weitere Angaben zu den Personen gemacht. Zudem war der Ersteller der Schatzungsliste „hinreichend ungenau“ und hat beide „op den Beemberge“ verortet (was aufgrund der übersichtlichen Anzahl von 24 Höfen in der Bauernschaft Elfringhausen, wo somit jeder jeden kannte, verständlich ist, aber heute eine zweifelsfreie Zuordnung der Personen erschwert).
Die Übersetzung ( https://www.översetter.de) des plattdeutschen „Stump“ in Hochdeutsch ergibt „Stumpf“ und wurde benutzt im Sinne von „klein, gedrungen“!
Da der aufgeführte Rutger (Rüdiger) nur 2 Oirt zu entrichten hatte, war sein Hof somit lediglich 12 ½ Gulden wert. Dem gegenüber hatte Coen (Conrad) 2 Gulden zu zahlen, sein Hof wurde somit auf 50 Gulden geschätzt. Rutger dürfte somit dem Hof Stumpsbemberg, Coen dem Hof Großbemberg zuzuordnen sein.
Bei Anwendung der Schätzregeln des Artikels „Das Elend mit den fehlenden Daten“ ist die Zuordnung des Coen in der Genealogie Bemberg relativ einfach.
Der bisherige Spitzenahn der Genealogie Bemberg, Herman to deme Bembergh, wurde ca. 1485 geboren, also etwa zu der Zeit, als das Schatzbuch der Grafschaft Mark erstellt wurde. Da Coen als Hofsbesitzer im Schatzbuch genannt ist, ist er mit großer Wahrscheinlichkeit der Vater von Herman. Aufgrund des durchschnittlichen Heiratsalters um 1500 n. Chr. für Männer bei 27 Jahren lag, dürfte Coen bei Hermans Geburt mindestens ca. 28 Jahre alt gewesen sein – Coens Geburtsjahr dürfte somit zwischen 1450 und 1460 gelegen haben, aufgrund der durchschnittlichen Lebenserwartung in dieser Zeit von 55 – 60 Jahren wird sein Sterbejahr auf 1510 – 1520 geschätzt.
Er ist somit der Spitzenahn der Familie Bemberg vom Großbemberg.
Obwohl Rutgers Lebensdaten denen von Coen entsprechen dürften (* ca. 1450 – 1460, + ca. 1510 – 1520) ist die Einbindung Rutgers in die Genealogie Bemberg deutlich schwieriger.
Erst nach 1700 werden in den Kirchenbüchern in Hattingen und Langenberg Personendaten von Bembergs mit der Ergänzung „Stump“ aufgeführt (Conrad Hinrich Stumpsbemberg * 2. August 1745, + ca. 1800). Für Conrad Hinrichs Vater Johann Casper Stumpsbemberg (* ca. 1720, + 1780) sind die Lebensdaten ebenfalls nur geschätzt.
In dem Zeitraum zwischen Rutger und Johann Casper sind, anders als bei den Bembergs vom Großen Bemberg, bisher keinerlei Lebensdaten von Personen oder Informationen zu finden. Das heißt zwischen ca. 1500 und 1745, also für einen Zeitraum von fast 250 Jahren sind die Bembergs vom Stumpsbemberg „unbekannt“ oder schlicht falsch zugeordnet, weil die Eintragungen in den Kirchenbüchern (wie bereits im Schatzbuch) ebenfalls „hinreichend ungenau“ sind und nicht zwischen den Bembergs vom Groß Bemberg und den Bembergs vom Stumpsbemberg unterschieden haben – was es nun zu prüfen gilt.
Von daher ist Coen in der aktuellen „Genealogie Bemberg – Daten Juli 2021“ und in dem aktuellen Genealogiereport als Spitzenahn aufgenommen. Rutger wird folgen, sobald die notwendige Klärung erfolgt ist.